Gesetzliche Krankenkassen fördern die Selbsthilfe
Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland sind dazu verpflichtet Selbsthilfe im Gesundheitsbereich zu fördern. Selbsthilfegruppen und -organisationen können einmal im Jahr Anträge an die ARGE-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein stellen. Antragsfrist für die Pauschalmittel ist jeweils der 31. Januar des Förderjahres. Aktuelle Antragsformulare sowie umfassende Informationen gibt es im Internet unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de.
Mit ihren Fragen können sich Gruppenvertreter*innen gern an die KIS-Segeberg wenden. Wir beraten auch in Sachen finanzielle Förderung (Telefon: 04551/3005).
Über die ARGE, einen Zusammenschluss der Krankenkassen, fördern die Krankenkassen pauschal aus einem gemeinsamen Fördertopf. Einzelne Krankenkassen fördern darüber hinaus Projekte der Selbsthilfegruppen über die so genannte Individualförderung bzw. Projektförderung. Dazu zählen die AOK NordWest, die IKK und einzelne Betriebskrankenkassen.
Fördergelder 2022
Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2022 1.677.196,18 Euro für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.
Auf die Selbsthilfe-Kontaktstellen entfiel eine Förderung von 628.948,57 Euro.
Die Landesorganisationen der Selbsthilfe wurden mit insgesamt 628.948,57 Euro gefördert.
Die knapp 400 Selbsthilfegruppen, die einen Antrag stellten, erhielten Fördermittel
in Gesamthöhe von 419.299,04 Euro.
Die KIS-Segeberg wurde in 2022 von den Gesetzlichen Krankenkassen mit 55.000€ gefördert.
Wir danken auch unseren anderen Förderern, dem Land Schleswig-Holstein, der DRV Nord und der Stadt Kaltenkirchen für die Nutzung des Beratungsbüros.
Bei der NAKOS (Nationale Kontaktstelle) finden sie einen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung:
www.nakos.de.
Aus aktuellem Anlass:
Die Förderung der Selbsthilfe durch die ARGE der Gesetzlichen Krankenkassen läuft auch 2023 in bewährter Form weiter. Die Antragsformulare sind auf die Internetseite der GKV Selbsthilfeförderung eingestellt. Antragsfrist für Pauschalanträge ist der 31. Januar 2023. Anträge für Projekte sind nicht an diese Frist gebunden.
Grundsätzlich bleibt es bei dem bewährten Antragsverfahren. Informationen und Antragsformulare zum Ausfüllen und Herunterladen gibt es unter folgendem Link: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de/selbsthilfegruppen-antragsformulare/.
Eine Liste mit Ausgaben, die gefördert werden sowie eine Anleitung für das Ausfüllen der Formulare sind ebenfalls auf der oben genannten Homepage der ARGE-Selbsthilfeförderung zu finden. Für einige Antragspunkte wurden Obergrenzen festgelegt, beispielsweise 110 Euro pro Jahr für Fachliteratur. Neu in den Antragsformularen ist eine Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes. Die neuen Formulare stehen unter dem oben angegebenen Link im Netz. Für die Bearbeitung der Anträge von Selbsthilfegruppen ist in 2023 die BKK zuständig. Gruppen können sich mit Fragen gern an die KIS wenden. Beratungen sind telefonisch (04551/3005), persönlich (am besten nach Terminabsprache), per Mail (kis-segeberg@awo-sh.de) sowie online möglich.
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