Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland sind dazu verpflichtet Selbsthilfe im Gesundheitsbereich zu fördern. Selbsthilfegruppen und -organisationen können einmal im Jahr Anträge an die ARGE-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein stellen. Antragsfrist für die Pauschalmittel ist jeweils der 31. Januar des Förderjahres. Aktuelle Antragsformulare sowie umfassende Informationen gibt es im Internet unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de.
Mit ihren Fragen können sich Gruppenvertreter*innen gern an die KIS-Segeberg wenden. Wir beraten auch in Sachen finanzielle Förderung (Telefon: 04551/3005).
Über die ARGE, einen Zusammenschluss der Krankenkassen, fördern die Krankenkassen pauschal aus einem gemeinsamen Fördertopf. Einzelne Krankenkassen fördern darüber hinaus Projekte der Selbsthilfegruppen über die so genannte Individualförderung bzw. Projektförderung. Dazu zählen die AOK NordWest, die IKK und einzelne Betriebskrankenkassen.
Wir danken auch unseren anderen Förderern, dem Land Schleswig-Holstein, der DRV Nord und der Stadt Kaltenkirchen für die Nutzung des Beratungsbüros.
Die Förderung der Selbsthilfe durch die ARGE der Gesetzlichen Krankenkassen läuft auch 2023 in bewährter Form weiter. Die Antragsformulare sind auf die Internetseite der GKV Selbsthilfeförderung eingestellt. Antragsfrist für Pauschalanträge ist der 31. Januar 2023. Anträge für Projekte sind nicht an diese Frist gebunden.
Grundsätzlich bleibt es bei dem bewährten Antragsverfahren. Informationen und Antragsformulare zum Ausfüllen und Herunterladen gibt es unter folgendem Link: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de/selbsthilfegruppen-antragsformulare/.
Eine Liste mit Ausgaben, die gefördert werden sowie eine Anleitung für das Ausfüllen der Formulare sind ebenfalls auf der oben genannten Homepage der ARGE-Selbsthilfeförderung zu finden. Für einige Antragspunkte wurden Obergrenzen festgelegt, beispielsweise 110 Euro pro Jahr für Fachliteratur. Neu in den Antragsformularen ist eine Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes. Die neuen Formulare stehen unter dem oben angegebenen Link im Netz. Für die Bearbeitung der Anträge von Selbsthilfegruppen ist in 2023 die BKK zuständig. Gruppen können sich mit Fragen gern an die KIS wenden. Beratungen sind telefonisch (04551/3005), persönlich (am besten nach Terminabsprache), per Mail (kis-segeberg@awo-sh.de) sowie online möglich.
Diese Website wurde mit Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung finanziert.
Informationen der ARGE-Selbsthilfeförderung S-H für 2025:
Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen und fördern
Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Die gesetzliche
Grundlage bildet dabei § 20h Sozialgesetzbuch V (SGB V). Der Leitfaden zur
Selbsthilfeförderung (Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der
Selbsthilfe) beschreibt den Rahmen für die Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf
den verschiedenen Förderebenen.
Die jährlich für die Selbsthilfeförderung verfügbaren Fördermittel der
Krankenkassen und ihrer Verbände sind gesetzlich festgelegt. Der Richtwert beläuft
sich im Jahr 2025 auf 1,36 € pro Versicherten.
Davon stehen der Pauschalförderung mindestens 70 Prozent für die finanzielle
Unterstützung örtlicher Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen auf Landes-
und Bundesebene sowie Selbsthilfekontaktstellen zur Verfügung. Die übrigen 30
Prozent verbleiben bei den einzelnen Krankenkassen/-verbänden für die Projektförderung.
Die schleswig-holsteinischen Krankenkassen stellen insgesamt 3.488.400,00 € für
die Pauschal- und Projektförderung zur Verfügung. Nach Abzug des Förderanteils
für die Bundesebene verbleiben für die Pauschalförderung in Schleswig-Holstein 1.953.504 €.
Die für die Pauschalförderung 2025 zur Verfügung stehenden Fördermittel
verteilen sich wie folgt:
Selbsthilfekontaktstellen 854.658 €
Selbsthilfeorganisationen 732.564 €
Selbsthilfegruppen 366.282 €
Darüber hinaus können die Krankenkassen/-verbände Mittel aus der
krankenkassenindividuellen Förderung in die Pauschalförderung überführen.
Nicht verausgabte Fördermittel der GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein
werden in das Folgejahr übertragen.
Informationen und Transparenzbericht der ARGE-Selbsthilfeförderung S-H:
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung erfolgt über die GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein. Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen und fördern Strukturen
und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Die gesetzliche Grundlage bildet dabei §20h Sozialgesetzbuch V (SGB V). Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (Grundsätze des GKV
Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe) beschreibt den Rahmen für die Umsetzung der
Selbsthilfeförderung auf den verschiedenen Förderebenen.
Die finanzielle Förderung der Selbsthilfe wird unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der eingegangenen Förderanträge und dem nachvollziehbaren Förderbedarf der Antragsteller vorgenommen. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im
Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.
An den Entscheidungen zur Förderfähigkeit der Antragstellenden wirkten die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe im Rahmen der Vergabesitzungen beratend mit.
Die jährlich für die Selbsthilfeförderung verfügbaren Fördermittel der Krankenkassen und ihrer Verbände sind gesetzlich festgelegt. Der Richtwert belief sich im Jahr 2024 auf 1,28 Euro pro Versicherten.
Davon standen der Pauschalförderung mindestens 70 Prozent für die finanzielle Unterstützung örtlicher Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen auf Landes- und Bundesebene zur Verfügung. Die übrigen 30 Prozent verbleiben bei den einzelnen Krankenkassen/-verbänden für die Projektförderung.
Die schleswig-holsteinischen Krankenkassen stellten insgesamt 3.265.946,88 Euro für die Pauschal-
und Projektförderung zur Verfügung. Nach Abzug der Projektmittel und des Förderanteils für die Bundesebene verblieben für die Pauschalförderung in Schleswig-Holstein 1.828.930,24 Euro. Zuzüglich weiterer Mittel einzelner Krankenkassen, die keine krankenkassenindividuelle Projektförderung durch führen, im Förderjahr 2022 in der Projektförderung nicht verausgabter Mittel, Rückzahlungen von Selbsthilfegruppen sowie der ARGE Restmittel 2023 der GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein standen für die Pauschalförderung der Selbsthilfe in Schleswig-Holstein insgesamt 2.951.752,36 Euro
zur Verfügung.
Die pauschale Förderung der Selbsthilfe in Schleswig-Holstein stellt sich für das Jahr 2024 wie
folgt dar:
Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der eingegangenen förderfähigen Anträge und dem nachvollziehbaren Förderbedarf der Antragstellenden.
Die Selbsthilfe in Schleswig-Holstein wurde durch die GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein mit insgesamt 1.989.671,87 Euro gefördert. Die Fördermittel des Jahres 2024 wurden nicht vollständig ausgeschöpft. Die nicht verausgabten Mittel (einschließlich bisheriger Fördermittelrückzahlungen von Selbsthilfegruppen) in Höhe von 740.775,45 Euro wurden auf das Folgejahr übertragen und stehen für die Förderung in 2025 weiter zur Verfügung.
Die Kontaktstelle KIS Segeberg wurde in 2024 mit 60.000 € von der ARGE der GKV gefördert.
Die Verteilung der Pauschalfördermittel 2024 sieht wie folgt aus:
Selbsthilfekontaktstellen: 685.848,84 €
Selbsthilfeorganisationen: 685.848,84€
Selbsthilfegruppen: 457.232,55 €
Gesamt: 1.828.930,25€
Nicht verausgabte Fördermittel werden von der GKV-Selbsthilfeförderung S-H in das Folgejahr übertragen.
Informationen zur Förderung durch die ARGE der Gesetzlichen Krankenkassen gibt es im Internet unter: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de/